Die Landesverwaltung hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert, doch die Mitbestimmung der Beschäftigten durch ihre Personalräte wurde immer weiter zurückgefahren oder gar ganz verweigert. Alle Neuerungen führten zu Verschlechterungen der Beteiligungsrechte. Veränderungen in der Verwaltung fan den im Landespersonalvertretungsgesetz überhaupt keinen Niederschlag.
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