Das Bundeskartellamt hat in der vergangenen Woche Ermittlungen gegen Edeka aufgenommen wegen des Verdachts der wettbewerbswidrigen Ausübung von Marktmacht. Den Anlass für die Überprüfung bildet die Übernahme eines Großteils der Plus-Filialen von Tengelmann. Nach dem Erwerb der Discountmärkte soll der Edeka-Konzern einen sogenannten »Hochzeits-Rabatt« gefordert haben. Dabei handelt es sich um größere Preisnachlässe und Rabatte von Lieferanten. Das Kartellamt vermutet darin eine Ausnutzung der Marktmacht durch den Lebensmittelhänd-rnler. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht sich nach eigenen Angaben durch die Untersuchungen des Bundeskartellamtes in seiner Auffassung bestätigt, dass die Marktmacht von mittlerweile nur noch fünf großen Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen in Deutschland die Preisgestaltung bei Lebensmitteln dominiert.
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