Wieso ist das Thema Scheinselbstständigkeit für Landschaftsarchitekten relevant? Dr. Carl-Stephan Schweer: Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterzieht Unternehmen etwa alle vier Jahre einer Betriebsprüfung. Diese untersucht, ob die geschäftsführenden Gesellschafter selbst oder die beauftragten Freelancer sozialversicherungspflichtig sind. Sehr häufig werden die Prüfer tatsächlich fündig, mit teils schwerwiegenden Folgen. Was für Folgen sind das? Manuel Milde: Die Beitragsnachforderung betrifft die letzten vier Jahre, bei Vorsatz sogar dreißig Jahre. Das kann teuer werden, denn zu dem an den Freelancer gezahlte Entgelt kommen etwa 40 Prozent Sozialversicherungsbeiträge hinzu. Der unfreiwillige Arbeitgeber muss sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil nachzahlen. Zusätzlich muss man ein Prozent Säumniszuschlag pro Monat zahlen.
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