Der bauüberwachende Architekt kann im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bauaufsicht dazu verpflichtet sein, schon das Entstehen -von Mängeln zu verhindern, Insbesondere bei typischen Gefahrenquellen, kritischen Bauabschnitten und nur kurzzeitig kontrollierbaren Gewerken gehört es -auch bei einem Bau unter Zeitdruck - zu einer ordnungsgemäßen Bauaufsicht, dass rechtzeitig vor Verwirklichung von Baumängeln deren Entstehen verhindert bzw. rechtzeitig deren Behebung veranlasst wird.
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