Wie darf ich mich nach meinem Studienabschluss auf Visitenkarten, Briefpapier etc. nennen, solange ich noch nicht in der Architektenliste eingetragen bin? Der Studienabschluss allein berechtigt noch nicht dazu, sich im Geschäftsverkehr als Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in zu bezeichnen. Dazu muss man Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg sein. Nur wer in die Architekten liste eingetragen ist, darf die geschützten Berufsbezeichnungen tragen.
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