Viele Tarifverträge sehen die Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes für ver-mögenswirksame Leistungen nach Maßgabe der Bestimmungen des 5. Vermögensbildungsgesetzes vor. Das Entgelt für Vermögensbildung ist unterschiedlich. Es beträgt z. B. in der Metallindustrie 624 DM und in der chemischen Industrie 1.200 DM. Beide Tarifverträge sind zugunsten einer alternativen Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung geöffnet worden, d. h., daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmern statt der Vermögensbildung auch eine eigene Altersversorgung anbieten kann.
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