Obwohl BRENNSTOFFSPIEGEL und mineralölrundschau bereits über die Ausrüstung von Gefahrgutfahrzeugen berichtet hat (zuletzt im Zusammenhang mit der Einführung des Unfallmerkblatts im neuen Format, s. Heft 3/2008), sollen in diesem Beitrag noch einmal alle beweglichen Ausrüstungsgegenstände, die spätestens mit Ablauf der Übergangsfrist des ADR 2009 - also ab dem 01. Juli 2009 - mitzuführen sind, zusammen gestellt werden. Die unbewegliche oder mit dem Fahrzeug fest verbundene Ausrüstung ist nicht Gegenstand dieses Beitrages, weil aus Sicht des Händlers davon ausgegangen werden kann, dass bei Vorliegen einer gültigen Zulassungsbescheinigung (ehemalige ß.3 - Bescheinigung) diese Anforderungen auch nach Inkrafttreten des ADR 2009 durch das Fahrzeug erfüllt werden.
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