Zwei Jahre nach dem Fall des Prüfmonopols für überwachungsbedürftige Anlagen steht seit dem Jahreswechsel eine weitere ?nderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an, daraufweist die DEKRA hin. Die seit 29. Dezember 2009 geltenden Neuerungen verlagern die Verantwortung für die erstmalige und die wiederkehrenden Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen noch st?rker auf den Betreiber.
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