Das neue UNITI-Informationsblatt „UNITI informiert: Additivierungseinrichtungen für Heizöl an Tankfahrzeugen" beinhaltet wichtige Fragen und Antworten für den Heizölhandel zu den neuen ADR-Vor-schriften. Bußgeldverfahren gegen Heizölhändler, wie sie in der Vergangenheit aufgrund fehlender Gefahrgut-Kennzeichnungen an Additivierungseinrichtungen stellenweise eingeleitet wurden, gehören ab sofort der Vergangenheit an! Bis vor kurzem laufende Verfahren gegen Händler wurden nunmehr eingestellt.
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