Seit 1. Dezember 2010 müssen gefährliche Stoffe - und ab 1. Juni 2015 Gemische - nach der EU-weit geltenden CLP-Verordnung gekennzeichnet sein. Als Gemische gelten z.B. Ottokraftstoffe, Diesel, Heizöl EL und Autogas/LPG. Erlaubt ist eine Kennzeichnung nach CLP bereits seit 2009. Die Übergangsfrist sollte sicherstellen, dass alle Unternehmen sich rechtzeitig umstellen können.
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