Die Kommission hat dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass sie keine Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften erlassen hat. Das stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Dezember 2015 in einem Urteil fest (Rechtssache T-521/14). Geklagt hatte Schweden gegen die EU-Kommission. Die genannten Rechtsakte hätte die Kommission bis spätestens 13. Dezember 2013 erlassen müssen. Die Kommission könne sich, so der EuGH nicht darauf stützen, dass die von ihr vorgeschlagenen wissenschaftlichen Kriterien im Sommer 2013 kritisiert worden sind, weil sie wissenschaftlich nicht begründet seien. Die Kommission habe eine klare, genaue und unbedingte Verpflichtung gehabt, delegierte Rechtsakte zu erlassen. Biozide, die hormonell wirksame Stoffe enthalten, kommen in vielen Alltagsprodukten vor.
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