Todesfälle im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugbränden kommen am häufigsten als Folgen von Verkehrsunfällen vor. Differenzialdiagnostisch sind v. a. Suizide und Tötungsdelikte in Betracht zu ziehen. Im Vergleich zu anderen Brandleichen, etwa aus Gebäudebränden, fällt v. a. die stärkere Brandzehrung auf, was die autoptische Beurteilung der Fälle ebenso erschwert wie die Identifizierung. Bei Bränden nach Verkehrsunfällen stellt sich die Frage nach der Todesursächlichkeit des Brandes bzw. etwaiger Unfallverletzungen. Während beim Vorliegen potenziell tödlicher Verletzungen ein perimortales Verbrennen zu diskutieren ist, kann die Differenzierung zwischen einem perakuten Todeseintritt durch Hitzeeinwirkung und einem rein postmortalen Verbrennen problematisch sein. Als wichtigste Zeichen einer vitalen Brandexposition gelten Rußablagerungen in den Atemwegen, in der Speiseröhre und im Magen sowie eine Erhöhung des CO-Hb-Gehalts im Leichenblut. Die CO-Hb-Werte bei Todesfällen nach Kraftfahrzeugbränden infolge Kollisionen liegen in der Regel unter 40%, häufig sogar unter 20%. Höhere Werte kommen v. a. dann vor, wenn der Brand in der Fahrgastkabine ausbrach.
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