In der letzten Ausgabe hatten wir die grundlegenden Inhalte der neuen EU Regelungen 2019/945 und 2019/947 visualisiert. Die deutschen Luftfahrtgesetze und Verordnungen sind weiterhin ebenso gültig und regeln in einer unerwartetnen Koexistenz das regelkonforme Verhalten eines UAS Fernpiloten. Das Bundesministerium für Verkehr hat sehr spät begonnen, sich mit der notwendigen Anpassung des Deutschen Regeln zu befassen, obwohl schon länger feststeht, dass die EU-Regelungen ab dem 31.12.2020 anzuwenden sind.
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