An den zuständigen Landesfeuerwehrschulen ist es Ziel der Ausbildung im Lehrgang „Gerätewarte" gemäß FwDV 2 dem Teilnehmer die Befähigung zur Wartung, Instandhaltung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung zu vermitteln.rnMit Einführung der überarbeiteten Feuerlöschschlauchnorm DIN 14811: 2008-01 gibt es Neuerungen als Geräte- bzw. Schlauchwart zu beachten. Der Beitrag stellt Neuerungen von bisherigen und neuen Standards gegenüber.
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