Kriminelle lassen einen Vorführwagen bei einer Probefahrt verschwinden; wenig später verkaufen sie ihn an eine nichtsahnende Familie. Wem gehört das Fahrzeug nun? Das kürzlich vom Bundesgerichtshof zu diesem Sachverhalt verkündete Urteil (AZ VZR8/19) lässt aufhorchen. Denn in dem konkreten Fall ging das Fahrzeug in den Besitz des Probefahrers über - weil das Autohaus die Fahrt freiwillig zuließ und nicht überwachte. Damit stand dem gutgläubigen Erwerb durch die Käufer nichts im Wege.Diese höchstrichterliche Entscheidung trifft das Geschäftsmodell des Autohandels ins Mark. Schließlich ist die Probefahrt oft das stärkste Argument gegen die Abwanderung des Autokaufs ins Internet.
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