Seit dem 7. Januar 2021 können Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wieder De-minimis-Zuschüsse beantragen, wenn sie in Sicherheits- und Umweltmaßnahmen investieren. Die Zuschüsse gibt es so lange, bis der Fördertopf leer ist. Vor allem Investitionen in Reifen, Telematik, Assistenzsysteme, Truck-Features, Berufskleidung und Diebstahlschutz werden unterstützt.Für 2021 können Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen die Förderungen bis zum 30. September beantragen. Meist ist die Nachfrage groß und das BAG arbeitet alle Anträge nach dem Eingangsdatum ab, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind. Daher ist Tempo geboten, rät der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
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