Ende letzten Jahres kursierten Informationen über Änderungen bei der Kalibrierung von HU-Scheinwerferprüfplätzen, die zum 1.1.2021 anstanden. Auch einige Innungen griffen diese Meldungen auf und kommunizierten sie an ihre Mitglieder. Tenor: Alles wird schlimmer, und vielen Werkstätten drohe der Lockdown in Sachen HU. Dem ist nicht so! Denn das, was sich jetzt zum 1.1.2021 geändert hat, ist erstens nicht wirklich „gravierend" und betrifft zweitens nur „Neuabnahmen". Das heißt, die Richtlinie Nr. 174/2018 (mit Ergänzung Nr. 7/2019) kommt lediglich bei den Plätzen zum Tragen, die erstmals für die Anwendung als Scheinwerferprüfplatz im Rahmen der HU kalibriert werden. Diese neue Version der HU-Scheinwer-ferprüfrichtlinie gilt für „wieder in Betrieb genommene" Plätze übrigens bereits seit einem Jahr. Alle anderen, bis zum 31.12.2020 erstmals eingerichteten Prüfplätze werden nach wie vor nach der alten Richtlinie Nr.4 4/2014 abgenommenen.
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