Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil (AZ VI ZR 396/18) bestätigt, dass eine erforderliche Bei-lackierung auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung Bestandteil der Reparaturkosten ist. Dabei ist eine Farbtonangleichung beziehungsweise Beilackierung für die Schadensbehebung dann erforderlich, wenn diese nach Feststellung durch einen Sachverständigen zur Verhinderung eines Farbtonunterschieds bei angrenzenden Karosserieteilen erfolgen muss.
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机译:联邦法院(BGH)已在判决中确认(AZ VI ZR 396/18),即所需的投资也是修理费用的一部分,作为虚构计费的一部分。在这种情况下,如果必须在专家确定之后必须在确定在相邻的身体部位的情况下的颜色差异以防止颜色差异,则需要进行损坏的颜色色调或介绍损坏。
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