Die Bundesregierung stärkt mit einer Novellierung des deutschen Designgesetzes den Wettbewerb im Ersatzteilgeschäft. Vorbehaltlich der Billigung der Vorlage durch Parlament und Bundesrat soll eine sogenannte Reparaturklausel in dem Gesetz sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten vom Designschutz ausnehmen.
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