Der Betriebsalltag von Autohäusern und Werkstätten ist im Wettbewerbsrecht in vielen Bereichen von erheblichen Unklarheiten und Unsicherheiten geprägt. „Die ZLW kann jedoch häufig zur Klarheit und zur Rechtssicherheit beitragen", stellte Geschäftsführer Ulrich Dilchert bei der Mitgliederversammlung der Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs, kurz ZLW, in Travemünde klar. Als ein Beispiel nannte der ZLW-Geschäftsführer die von der Zentralvereinigung herbeigeführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Überführungskosten aus dem Jahr 2016. „Heute kommt es kaum noch zu Verstößen der Preisangabepflicht", stellte Dilchert klar.
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