WLTP ist ein weltweit einheitliches Messverfahren zur Ermittlung der Schadstoff-und CO_2-Emissionen sowie des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs. Zur Übernahme des neuen Prüfverfahrens in das Typgenehmigungsverfahren wurde die Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 erlassen. Sie fordert Fahrzeugbauer und OEMs zu einem einvernehmlichen, kreativen und intelligenten Handeln heraus. Sie teilt die Fahrzeuge in sogenannte Road-Load-Matrix-Familien ein, also Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Abmessungen, ihres Gewichts und ihrer Motorleistung einen sehr ähnlichen CO_2-Ausstoß haben. Wie die Verantwortlichkeiten aufgeteilt sind, weiß Karsten Mathies vom TÜV Hessen: „Der Fahrgestell- bzw. Motorhersteller ist verantwortlich für die Schadstoffemissionen beim WLTP-Test und den ,Real Driving Emissions' (RDE) sowie für Nachprüfungen der Emissionen bei Kundenfahrzeugen. Er muss dem Aufbauhersteller ein Berechnungsprogramm für CO_2-Emissionen zur Verfügung stellen. Außerdem gibt er die Fahrwiderstandsgrenzen vor - sowohl in der Homologation als auch in Aufbauleitfäden."
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