Zur Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens (Elstam) Anfang 2013 hat das Bundesfinanzministerium weitere Informationen zusammengestellt und Musterschreiben vorbereitet. Arbeitgeber haben für die Umsetzung eine Kulanzfrist bis 31. Dezember 2013. Innerhalb der Frist entscheiden sie flexibel, wann sie vom Papierverfahren (Lohnsteuerkarte) auf das elektronische Verfahren umstellen.
展开▼