Barumsätze eröffnen vielfältige Möglichkeiten zum Betrug. Deshalb nimmt das Finanzamt die Kassenführung von Unternehmen genau unter die Lupe. Vor allem Einzelhändler und Gastronomiebetriebe, aber auch Kfz-Betriebe, deren Geschäft überwiegend bar abgewickelt wird, geraten verstärkt in den Fokus. Die Finanzbehörden prüfen immer kritischer, ob Kassenumsätze korrekt verbucht sind. Treten Unstimmigkeiten auf, dürfen sie Nachberechnungen vornehmen. Diese können zu Ergebnissen oberhalb der tatsächlichen Einnahmen führen. Der Fiskus kommt Schludrigkeiten und Tricksereien bei der Kassenführung immer schneller auf die Schliche. Die Finanzbehörden greifen verstärkt auf elektronische Prüfmethoden zurück. Mit statistischen Methoden wie dem Chi-Quadrat-Test können sie große Datenmengen daraufhin überprüfen, ob sie fehlerhaft oder gefälscht sind. Bei Auffälligkeiten ziehen die Finanzbehörden Vergleichszahlen von Wettbewerbern heran oder führen einen inneren Betriebsvergleich mit firmeninternen Kennzahlen durch, einen sogenannten Zeitreihenvergleich.
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