Autohäuser gewähren ihren leitenden Angestellten oft einen Firmenwagen, den diese auch für private Fahrten nutzen können. Die private Nutzung des Firmenwagens muss der Angestellte jedoch als geldwerten Vorteil versteuern. Wer einen Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen darf, muss diesen Vorteil als Bestandteil seines Einkommens versteuern. Aus Vereinfachungsgründen wenden die Unternehmen dafür in der Praxis häufig die sogenannte Ein-Pro-zent-Regelung für die Besteuerung an. Hierbei wird ein Prozent des Bruttolistenpreises einschließlich Zubehör pro Monat für die Einkommensteuer dem Angestellten als Gehalt zugerechnet. Hinzu kommt auch noch der geldwer-te Vorteil für den Weg von der Arbeitsstätte zum Wohnort und zurück.
展开▼