Die Umsatzsteuerpflicht greift meist automatisch bereits bei oder kurz nach der Gründung eines Betriebs. Sie hat aber auch den entscheidenden Vorteil, dass Unternehmer die Vorsteuer auf sämtliche Betriebsausgaben von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen können. Das funktioniert nicht nur mit der deutschen Vorsteuer, sondern Betriebe können sich auch die von ihren Mitarbeitern im EU-Ausland gezahlte Vorsteuer zurückerstatten lassen: aus Kosten für Hotel, Verpflegung, Repräsentation, Telekommunikation, Mietwagen u. v. a.
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