Redaktion: Der Gesetzgeber will die Anfechtung im Insolvenzrecht neu regeln. Wie beurteilen Sie den Gesetzentwurf? Bernd Drumann: Er ist im Wesentlichen eine Reaktion darauf, dass viele Insolvenzverwalter in den letzten Jahren sogar branchenübliche und unverdächtige Zahlungen noch nach Jahren von den Gläubigern zurückgefordert haben, wenn der Schuldner zwischenzeitlich in die Insolvenz gegangen war. Das nennt man Vorsatzanfechtung. Sie ist dort sinnvoll, wo der Schuldner sich mit anderen zusammentut, um unrechtmäßig Vermögen beiseitezuschaffen und damit seinen Gläubigern schadet. In der heute leider oft gängigen Auslegungspraxis der Gerichte bedeutet sie aber eine nicht hinnehmbare Planungsunsicherheit für jedes Unternehmen im Geschäftsverkehr.
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