Haushaltsabw?sser dürfen nach einer Entscheidung des Bun-desgerichtshofes nicht in Wasserl?ufe Flie?en.In einem wer?ffentlichten Urteil stellt der III.Zivilsenat des Karlsruher Ge-richtes fest:"Den Grundstücks-eigentümern darf bei den vielen Beimischungen sogar im Haus-haltswasser nicht mehr gestattet werden,Abw?sser ungereinigt in die ?ffentlichen Wassrl?ufe ein-zufümer."
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