Mit dem Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)am 1. März 2010 gilt erstmals ein bundesweit einheitlicher Hochwasserschutz. Mit diesen Vorschriften hat der Gesetzgeber zugleich die Hochwasser-Richtlinie vom 23. Oktober 2007 in deutsches Recht transformiert. Relevant ist das Thema vor allem auch für Chemie- und Industrieparks, da viele über einen direkten Gewässeranschluss verfügen und als latent hochwassergefährdet eingestuft werden können. Nach dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts haben die zuständigen Behörden Gefahren- und Risikokarten aufzustellen, in denen für jede Flussgebietseinheit eine Bewertung der Hochwasserrisiken zu erfolgen hat. Auf deren Grundlage sind Risikomanagementpläne zu erarbeiten, bei denen es vor allem um die Verringerung möglicher nachteiliger Hochwasserfolgen geht.
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