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Abschied von der Zettelwirtschaft

机译:告别造纸业

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摘要

Am 1. April 2010 ist es soweit: Grunds?tzlich sind alle an der Entsorgung von gef?hrlichen Abf?llen Beteiligten verpflichtet, ihre Nachweisbelege im elektronischen Nachweisverfahren (eANV) zu führen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten rechtlichen sowie technischen Aspekte bei der Umstellung auf ein elektronisches System zusammen.rnDerzeit herrscht in vielen Unternehmen einige Verwirrung, welche Relevanz die endgültige Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) hat und wer unter welchen Voraussetzungen welche Ausnahmen für sich in Anspruch nehmen kann.rnDie erste wichtige Erkenntnis besteht darin, dass sich an der Frage, wer überhaupt nachweispflichtig ist, nichts ge-rn?ndert hat: Wer entweder nur nicht gef?hrliche Abf?lle (§ 3 Abs. 8 KrW-/AbfG) erzeugt, besitzt, bef?rdert oder entsorgt oder gef?hrliche Abf?lle in eigenen Anlagen entsorgt oder freiwillig Erzeugnisse oder Abf?lle zurücknimmt, unterf?llt nach den Regelungen des KrW-/ AbfG keinen Nachweispflichten.
机译:在2010年4月1日,现在到了:原则上,处理危险废物的每个人都有义务使用电子证据程序(eANV)保留其证据。本文总结了转换为电子系统时最重要的法律和技术方面,目前许多公司都感到困惑,最终引入电子废物验证程序(eANV)的意义何在,谁在什么情况下要求例外第一个重要发现是,要求谁提供证据的问题没有任何改变:谁只会产生无害废物(第3(8)节,KrW- / AbfG) ,拥有,运输或处置危险废物或在其自己的设施中处置危险废物,或自愿收回产品或废物,没有义务根据KrW- / AbfG的规定提供证据。

著录项

  • 来源
    《Umwelt magazin》 |2010年第3期|p.55-56|共2页
  • 作者

    Svenja Arndt;

  • 作者单位

    Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Düsseldorf;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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