Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Frist für Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen für die dritte Handelsperiode 2013 bis 2020 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Anlagenbetreiber haben bis zum 23. Januar 2012 Zeit, ihre Anträge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA einzureichen. Voraussetzung hierfür war das Inkrafttreten des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes sowie der Zuteilungsverordnung 2020. Mit der Bekanntgabe der Antragsfrist beginnt nun in Deutschland das Zuteilungsverfahren. Das UBA erwartet etwa 2 000 Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen von Anlagen der emissionsintensiven In- dustrie und der Energiewirtschaft. Wie in den beiden vorangegangenen Handelsperioden stellt es den Anlagenbetreibern eine Antragssoftware zur Verfügung.
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