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Kommission genehmigt Änderungen

机译:委员会批准变更

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摘要

Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, dass die geplanten Änderungen der Bundesregierung am Erneuerbare-Energien-Ge-setz(EEG) 2014 mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang stehen. Im EEG 2014, das in seiner ursprünglichen Fassung im Juli 2014 von der Kommission nach EU-Beihilfevorschriften genehmigt wurde, ist eine staatliche Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und Grubengas vorgesehen. Darüber hinaus werden energieintensive Stromkunden sowie bestimmte Eigenerzeuger durch eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage finanziell entlastet. Die geplanten Änderungen ermöglichen es einzelnen Unternehmen in zwei Sektoren -Härtereien und Schmieden -auch von den Teilbefreiungen von der EEG-Umlage Gebrauch zu machen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Unternehmen im Einzelfall darlegen können, dass ihre Elektrizitätskosten mindestens 20 Prozent ihrer Bruttowert-schöpfung ausmachen. Auf Basis der von der Bundesregierung übermittelten Informationen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass diese Sektoren besonders dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, und daher einzelne energieintensive Unternehmen, die in diesen Sektoren tätig sind, auch für Teilbefreiungen von der EEG-Umlage in Betracht kommen.
机译:欧盟委员会最近决定,联邦政府计划在2014年对《可再生能源法》(EEG)进行的修订符合欧盟关于国家援助的法规。 2014年的EEG(原始版本)是委员会根据欧盟国家援助规则于2014年7月批准的,为可再生能源和矿井瓦斯发电提供了国家补贴。此外,通过部分免除,从能源上节省了脑电图附加费的能源密集型电力客户和某些自发电机。计划中的变更使硬化和锻造两个部门的单个公司也可以利用部分豁免的EEG附加费。但是,前提是这些公司可以在个别情况下证明其电费至少占其总增加值的20%。根据联邦政府提供的信息,委员会得出结论,这些行业特别容易受到国际竞争的影响,因此,在这些行业中运营的各个能源密集型公司也有资格部分免除EEG附加费。

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  • 来源
    《UmweltMagazin》 |2015年第8期|9-9|共1页
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