Die EU-Kommission hat einen Grenzwert für Methangas im Jahr 2020 geplant. Im März hat das Parlament den Vorschlag der Kommission jedoch vorerst abgelehnt, einer Begrenzung von Quecksilber unter der NEC-Richtlinie hingegen wurde zugestimmt. Wie hoch diese ausfallen wird, ist noch unklar. Abgelehnt wurden auch Flexibilitätsbestimmungen, die es Mitgliedstaaten erlauben würden, schädliche Emissionen aus dem Schiffsverkehr auf andere Verursacher von Schadstoffen umzulagern. An der Möglichkeit, dass Mitgliedstaaten von den Verpflichtungen der NEC-Richtlinie bis 2030 abweichen können, wenn technische und ökonomische Faktoren dies nicht zulassen, will der Aus-schuss nichts ändern. Die entscheidende Abstimmung folgt im Juli diesen Jahres.
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