Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat über die Richtlinie zur Beschränkung der Emissionen von mittelgroßen Feuerungsanlagen abgestimmt. Die Änderungsvorschläge enthalten Verschärfungen, gewähren aber zusätzliche Ausnahmen und Zeitverlängerungen für einige Anlagen. Start der Richtlinie für bestehende Anlagen, die Kraftstoffe mit einer Wärmeeinbringung zwischen 15 und 20 Megawatt verbrennen, soll das Jahr 2020 sein. Für Anlagen mit 15 bis 4 Me- gawatt Wärmeleistung gilt die Richtlinie ab 2022, kleinere haben bis 2027 Zeit. Ölraffinerien und Offshore-Plattfor-men sind von der Richtlinie ausgenommen. Fernwärmeanlagen und Verbrennungsanlagen von Biomasse wurden Zeitverlängerungen gewährt.
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