Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat in den kommenden anderthalb Jahren nur eingeschränkt zu verwenden. Bis zur endgültigen Prüfung durch die EU-Chemikalienagentur ECHA sollen demnach bestimmte Beistoffe - PEO-Tallo-wamine - verboten werden. Zudem darf die Substanz, die von der Weltgesundheitsor-gansiation als wahrscheinlich krebserregend deklariert wurde, in öffentlichen Parks, Spielplätzen und Gärten nicht versprüht werden. Ende Juni dieses Jahres hatte die Kommission die Lizenz für Glyphosat bis Ende 2017 verlängert. Bis dahin soll die ECHA in einem neuen Gutachten mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen von Glyphosat klären. Mitgliedstaaten können den Einsatz von Glyphosat auf ihrem Gebiet auch bei einer EU-weiten Zulassung verbieten. Wenn es aber EU-weit verboten wird, darf das Mittel in der gesamten EU nicht mehr angewandt werden.
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