Am 29.10.2020 trat das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie", kurz AbfRRL-UG, in Kraft. Deren übergeordnetes Ziel ist es, dem aktuellen Exzess der Ressourcenverschwendung Einhalt zu gebieten. Neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wurden unter anderem das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das Chemikaliengesetz und das Verpackungsgesetz angepasst. Der Grundtenor ist, Abfälle durch die nachhaltige Förderung der Wiederverwendung sowie des Recyclings zu vermeiden. In diesem Sinne hat die EU verlautbart, dass bis 2025 eine Recyclingquote bei Verpackungen von mindestens 65 % und bis 2030 sogar bis mindestens 70 % erreicht werden muss. Um sich von der gelebten „Wegwerfmentalität" zu befreien, müssen alle Beteiligte mitwirken. Deshalb wurden sowohl die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wie auch die Unternehmen ins Boot geholt.
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