Wann liegt eine hochwertige Abfallverwertung vor, wann hingegen muss ein Abfall beseitigt werden? In Nordrhein-Westfalen wird diese oft umstrittene Frage künftig mittels der Arbeitshilfe 'Schadlose und hochwertige Verwertung für gewerbliche und industrielle Abfälle' beantwortet. Für 13 mengenrelevante Abfallarten legt das als Runderlass in den Vollzug eingeführte Papier fest, ob ein Abfall im Kraft- oder Zementwerk verwertet werden kann oder in einer (Son-der-)Müllverbrennungs-anlage beseitigt werden muss. Diese Abgrenzung soll ökologisch nachran-gige Verwertungswege rechtssicher unterbinden: Dabei wurden erstmals Stoffflussanalysen durchgeführt, die eine exakte Bilanzierung des betrachteten Prozesses erlauben.
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