Auf die Verbrennungskapazitäten in NRW rollt eine Klärschlammlawine zu. Nach den Plänen des Düsseldorfer Umweltministeriums soll die sogenannte landwirtschaftliche Verwertung künftig eingeschränkt werden. Die Verwertung soll den gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den Anforderungen der Kreislaufwirtschaft entsprechen. Dies ergibt sich aus einer Studie des Ministeriums, die hierzusam-mengefasst ist.
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