Seit Wochen verschicken Kunden an ihre Packmittellieferanten In-formationsschreiben zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV). Darin werden diese zur Lizenzierung aller gelieferten Verpackungen aufgefordert, ohne dass dabei der tatsächliche Inhalt der Verordnung näher erläutert wird. Die IK In- dustrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. betont, dass diese Aufforderungen nicht den Vorgaben entsprechen; das Unternehmen, das die mit Ware befüllte Verpackung erstmals in Verkehr bringt, ist zur Lizenzierung einer Verkaufsverpackung verpflichtet.
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