Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) lässtdie landesweite Einführung der Niederschlagsgebühren wieder aufleben. Für alle Flächen, die in eine Zisterne - ohne Überlauf an das Kanalnetz - entwässert werden, müssen keine Niederschlagsgebühren entrichtet werden. Dies lässt sich mit einer Regenwasser-nutzungsanlage mit nachgeschalteter Versickerung problemlos realisieren. Sollte der Überlauf der Anlage in einen Kanal münden, ist je nach Satzung ein deutlicher Abschlag auf die zu entrichtenden Abgaben möglich.
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