Im April 2014 stellte der Bundesrechnungshof kurz und bündig fest: „Der Bund sollte keine krebserregenden Stoffe mehr in seine Straßen einbauen". Der Bundesrechnungshof bezieht sich hierbei auf die krebserregenden teer- bzw. pechhaltigen Bindemittel, die früher im Straßenbau verwendet wurden und mittlecweile verboten sind. Die zurzeit übliche Praxis der Wiederverwertung als hydraulisch gebundene Tragschicht bei Straßenerneuerungen führe dazu, dass die „als gefährlicher Abfall eingestuften Substanzen im Wirtschaftskreislauf erhalten bleiben". Durch diese Wiederverwertung vermehre sich die kontaminierte Menge durch Vermischung mit unbelasteten Schichten um über 30 Prozent. Der Bundesrechnungshof hält es deshalb für ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, die krebserregenden Substanzen rückstandsfrei zu verbrennen, also ein thermisches Verfahren zu nutzen.
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