Gummi- und kunststoffhaltige Alltagsprodukte dürfen in Zukunft nur noch minimale Spuren krebserregender polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe - kurz PAK - enthalten. Dazu zählen vor allem Spielzeug- und Sportartikel sowie Werkzeuge. Enthalten diese Produkte eines der acht krebserregenden PAK mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg, so sind sie ab dem 27.12.2015 verboten.
展开▼