Als eine der letzten Entscheidungen dieser Legislaturperiode verabschiedete der Bundestag am vorletzten Sitzungstag vor der Sommerpause das neue Klimaschutzgesetz. Erst wenige Wochen vorher, nämlich Ende März, hatte das Bundesverfassungsgericht die bisher vorgesehenen Maßnahmen zur Emissionsreduktion ab 2031 für unzureichend erklärt und eine Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes von 2019 verlangt. Zwar hatten die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber bis Ende des kommenden Jahres Zeit für die Beseitigung der Mängel gegeben, aber Union und SPD wollten beim Klimaschutz kurz vor der Bundestagswahl noch einmal Handlungsstärke und Fortschrittlichkeit beweisen. Das parlamentarische Eilverfahren kam nicht ohne Koalitionsgezerre aus. So gibt es zwar zusätzliche Ausbaumengen für Wind- und Solaranlagen im kommenden Jahr und ein vereinfachtes Repowering, bei dem alte Windräder durch neue und höhere ersetzt werden. Gemeinden sollen finanziell profitieren, wenn sie Freiflächen für Solaranlagen bereitstellen. Allerdings konnte sich SPD-Umweltministerin Svenja Schulze beim Koalitionspartner CDU/CSU nicht mit ihrer Wunschliste eines Tempolimits, einer Solardachpflicht für Neubauten, besseren Energiestandards für Gebäude und vor allem einem steileren Pfad für den Ausbau der erneuerbaren Energien durchsetzen. Auch erfolgt keine Aufteilung der CO_2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Trotzdem zeigte sich Umweltministerin Schulze bei der Verabschiedung optimistisch: „Alle die, die das Klimaschutzgesetz als zahnlosen Tiger kritisiert haben, werden sehr schnell erleben, dass das Gegenteil der Fall ist." Ein zugleich angekündigtes Acht-Milliarden-Euro-Programm für Investitionen in die Energiewende kann aber erst im Zuge künftiger Haushaltsberatungen verabschiedet werden.
展开▼