Mit diesem Gesetz wurden eine Reihe vonrnbaurechtlich wichtigen Änderungen beschlossen.rnEs handelt sich nicht um ein eigenständigesrnneues Gesetz, sondern um Änderungen im BGB und im Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen. Diese traten am 01.01.2009 in Kraft und sind auf alle Bauverträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, anzuwenden.rnDiese Änderungen des BGB und im Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen -jetzt neu: Bau-forderungssicherungsgesetz sind auf alle seit 1. Januar 2009 abgeschlossenen Bauverträge anzuwenden.
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