Arbeitsauftrag. An einer 20-kV-Freileitung sollten Vogelschutzvorrichtungen montiert werden. Der Netzbetreiber beauftragte eine Baufirma mit der Anbringung von Büschelabweisern. Vor Beginn der Arbeiten schaltete der Anlagenverantwortliche des Netzbetreibers die betroffene Leitung frei, sicherte gegen Wiedereinschalten und erdete die Leitungen an den beiden Schaltstationen.
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