Das Eigenkapital kann grundsätzlich zugeführt werden in Form von: 1.Geldeinlagen, 2.Sacheinlagen (z.B. Pkw), 3.Rechte (z. B. Patent). Die Beteiligungsfinanzierung ist mit Hilfe von 4.bereits beteiligten Gesellschaftern, 5.neuen Gesellschaftern, 6.Mitarbeitern, 7.Familienmitgliedern, 8.anderen Unternehmen, 9.privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften oder 10.öffentlichen Kapitalbeteiligungsgesellschaften möglich.
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