Es geht um die Prüfung eines ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmittels, z.B. einer Bohrmaschine. Wenn hier das Typenschild nicht mehr lesbar oder sogar nicht mehr vorhanden ist, die Messwerte aber in Ordnung sind, darf die Maschine mit einer Prüfplakette versehen werden? Falls ja, gilt die Prüfung somit auch als bestanden?
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