Wir sind ein Unternehmen aus der Verpackungsindustrie. In letzter Zeit führten wir mehrere Neuinbetriebnahmen durch. Der Aufbau und die Inbetriebnahme übernimmt immer der Maschinenhersteller. Da es sich hier um größere Anlagen handelt, ist die Elektroinstallation auf mehrere Schaltkästen verteilt. Diese sind abgeschlossen und nur für Elektriker zu öffnen. Hierzu hätte ich nun zwei Fragen: 1) Müssen diese Schaltkästen besonders gekennzeichnet werden? 2) Dürfen in diesen Schaltkästen pneumatische und elektrische Betriebsmittel ohne besondere Trennung nebeneinander installiert sein.
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