Bei der Schutzmaßnahme »Fehlerschutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung« muss entsprechend Abschnitt 411 DIN VDE 0100-410 sichergestellt sein, dass bei einem Fehler zwischen einem Außenleiter und dem Körper eines Betriebsmittels oder zwischen einem Außenleiter und dem Schutzleiter die Abschaltung innerhalb einer maximal zulässigen Abschaltzeit erfolgt.
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