Wir montieren häufiger Rauchabzugsanlagen für Treppenhäuser. Dabei werden in den Brandschutznachweisen diese Anlagen teils nach DIN 18232-2 und teils nach LBO gefordert. Leider haben wir bezüglich dieses Themas unterschiedliche Angaben von Herstellern und Sachverständigen bekommen. Daher stellt sich mir die folgende Frage: Erfolgt die Abnahme dieser Anlagen nach der LBO oder von einem Sachverständigen nach der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SprüfV)?
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