Eine alte Lagerhalle ist an zehn Mietparteien vermietet. Jede Partei verfügt über einen separater Stromzähler, über Deckenbeleuchtung und die Möglichkeit, je nach Bedarf, Wechseloder Drehstrom zu entnehmen. Die Nutzung des jeweiligen, abgeschlossenen Hallenanteils ist dem Mieter überlassen. Dazu habe ich folgende Fragen: Sind die Mieter (u.a. Auto-Hobby-Werkstatt oder gewerblicher Hausratentsorger) verpflichtet, ihre gemieteten Bereiche - insbesondere die darin enthaltenen elektrischen Anlagenteile - regelmäßig prüfen zu lassen? Ist der Vermieter verpflichtet, wiederkehrende Prüfungen nach BGV A3 vorzunehmen?
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